Ausschussarbeit im Parlament

Jedes Mitglied des Deutschen Bundestages entscheidet sich zu Beginn einer Legislaturperiode, in welchem Ausschuss er oder sie arbeiten möchte. Die Zusammensetzung der Ausschüsse regelt sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen, die sich ihrerseits darüber verständigen, wie viele Ausschüsse eingesetzt werden, welche Aufgabengebiete sie erhalten und wie viele Mitglieder ihnen angehören.

In der laufenden Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag 22 ständige Ausschüsse eingesetzt, denen zwischen 13 und 41 ordentliche Mitglieder und eine gleiche Anzahl von Stellvertretern angehören.  

Die Tagesordnungspunkte für die Sitzungen des Bundestages werden in den Ausschüssen vorbereitet und beraten. Die Beratungen werden von einem federführenden Ausschuss und mehreren mitberatenden Ausschüssen durchgeführt. Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages sieht vor, dass die Ausschüsse "zu baldiger Erledigung der ihnen überwiesenen Aufgaben verpflichtet" sind.

Grundsätzlich finden die Beratungen der Ausschüsse des Bundestages nicht öffentlich statt. Der Ausschuss kann jedoch beschließen, für einen bestimmten Verhandlungsgegenstand die Öffentlichkeit zuzulassen. In den Ausschüssen werden im Beisein der Regierungs- und der Bundesratsvertreter Gesetzentwürfe untersucht, Anträge der Fraktionen und die Gegensätze zwischen Regierung und Opposition, soweit möglich, ausgeglichen.